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S. Steiner. December 20th 2006 Posted in
Bandweb
Die Gesetzgeber diskutieren die Revision des Urheberrechts. Das führt oft zu Unklarheiten - was gilt also in Zukunft? (Bitte beachten: folgende Antworten der SUISA auf Anfrage von 20 Minuten gelten nur für die Schweiz!)
CDs kopieren
Wer sich eine CD kauft und der Schwester eine Kopie brennt, verstösst damit nicht gegen das Gesetz. Das Kopieren für den Privatgebrauch ist erlaubt. Als privates Umfeld gilt der Familien- und engere Freundeskreis. Kommt es zu einer Untersuchung, entscheidet der Richter, wer dazu gehört.
CDs trotz Kopierschutz vervielfältigen
Technik-Freaks, die es aus eigenem Antrieb zustande bringen, die Kopiersperre zu knacken, handeln nicht gesetzeswidrig. Wer jedoch ein Programm zum Umgehen der Sperre anbietet, muss mit Polizeibesuch rechnen.
Songs und Filme hochladen
Tauschbörsen funktionieren nur, wenn es auch etwas zu tauschen gibt. Wer ohne Bewilligung Songs und Filme hochlädt, macht sich strafbar.
Download
Musik und Filme aus dem Internet zu beziehen, auch von gratis Online-Tauschbörsen, ist legal. Auch hier gilt wie beim Kopieren, dass die Dateien nur für den Privatgebrauch benutzt werden dürfen. Problematisch ist allerdings, dass viele Programme während des eigenen Downloads, die schon bezogene Datenmenge, anderen anbieten, was laut Gesetz wiederum illegal ist. In diesem Punkt herrscht unter Rechtsexperten noch Unklarheit.